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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Teilnahmebedingungen

des 4. Hinterholzfestivals

Veranstaltung

Veranstaltung  IV. Hinterholzfestival, 2024, von Donnerstag dem 25.07.2024 bis zum 27.07.2024, zusätzlich des Abreisetages 28.07.2024

 

Veranstalter

HINTERHOLZ, Kritzing 31, 4785 Freinberg

E-Mail: office@hinterholzfestival.at

Web: www.hinterholzfestival.at

Vereinsobmann: Clemens Brüggemann

Schriftführung: Leonie Grassauer

Kassier: Ferdinand Oderich Auersperg-Castell

1. Allgemeines

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Teilnahme und den damit zusammenhängenden Ticketverkauf für obenstehende Veranstaltung, ausgerichtet durch den obenstehenden Veranstalter. Abweichende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit.

1.2. Der Veranstalter behält sich Änderungen und Ergänzungen dieser Regelungen vor. Mögliche Änderungen und Ergänzungen erhalten Gültigkeit durch die Veröffentlichung auf dieser Internetseite oder auf der Veranstaltungsseite https://hinterholzfestival.at

1.3. Es handelt sich bei der Veranstaltung um eine Vereinsveranstaltung bzw. ein Vereinsfest.

1.4. Das Ticket ist eine Bescheinigung für die Beteiligung an den Kosten der Veranstaltung.

2. Anmeldung und Vertragsschluss

 

2.1. Die Anmeldung zur Teilnahme an der Veranstaltung ist ausschließlich über die Website des Veranstalters oder persönlich am Veranstaltungsort möglich.

2.2. Voraussetzung zur Teilnahme ist eine Einladung vom Veranstalter. Sollte der Vertragspartner ein Ticket erworben haben, aber nicht eingeladen sein, so behält es sich der Veranstalter vor, diesem die Teilnahme zu verweigern. Stornieren ist möglich (siehe Rücktritt/Storno).

2.3. Der Veranstalter gibt mit den auf der Website gemachten Angaben ein Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der Teilnehmer nimmt sein Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages an, indem er den Bestellvorgang vollständig durchführt und in der letzten Bestellmaske auf den Button „Verbindlich bestellen“ klickt. Die wirksame Annahme des Angebots durch den Teilnehmer setzt voraus, dass der Teilnehmer in der Bestellmaske alle erforderlichen Felder ausgefüllt (jeweils durch „*“ gekennzeichnet) und diese AGB akzeptiert hat.

2.4. Der Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt erst zustande, nachdem der Veranstalter die Anmeldung gegenüber den Teilnehmern schriftlich via E-Mail bestätigt hat. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt gleichfalls für die Aufhebung der Schriftform- klausel.

3. Preise

 

3.1. Die gesamten Erlöse durch den Ticketverkauf sind für die Ermöglichung der Veranstaltung des Vereinsfestes bestimmt.

3.2. Der in der Teilnahmebescheinigung genannte Preis ist der Endpreis und gegenüber dem Teilnehmer verbindlich.

3.3. Alle Preise enthalten soweit erforderlich die fällige Umsatzsteuer.

4. Zahlung

4.1. Die Zahlung erfolgt über die jeweils auf der Website angegebenen Wege. Sämtliche Preise sind unverzüglich bei Vertragsschluss fällig.

4.2. Die Zahlung wird von WIX Payments abgewickelt.

Im Falle der Rückbelastung ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag sofort zurückzutreten. Der Teilnehmer verliert damit seinen Anspruch auf Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung. Weitergehende Ansprüche des Veranstalters gegen die Teilnehmer werden dadurch nicht berührt.

5. Widerrufsrecht

5.1. Widerrufsbelehrung

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Widerrufsrecht:

Der Teilnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne An- gabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Hierzu besteht die Möglichkeit, unter Angabe der Ticket-ID eine E-Mail zu senden. Die Teilnehmer nutzen hierzu die folgenden Kontaktdaten:
 

HINTERHOLZ, Kritzing 31,
4785 Freinberg
E-Mail: office@hinterholzfestival.at
Web: www.hinterholzfestival.at

Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten des Veranstalters. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Widerrufsfolgen:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Teilnehmer die empfangene Leistung sowie Nutzung (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, hat er dem Veranstalter insoweit Wertersatz zu leisten. Verpflichtung zur Erstattungen von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Teilnehmer mit der Absendung der Widerrufserklärung und für den Veranstalter mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

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5.2. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Veranstalter mit ausdrücklicher Zustimmung der Teilnehmer vor Ende der Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung beginnt oder die Teilnehmer die Leistungserbringung selbst veranlassen.

6. Rücktritt/Storno

6.1. Möchte der Teilnehmer an der Veranstaltung nicht teilnehmen, so hat er seinen Rücktritt vom Vertrag schriftlich oder per E-Mail gegenüber dem Veranstalter zu erklären.

a) Bei Rücktritt/Storno bis zum 17.07.2024 23:59 wird die Zahlung unter Einbehaltung der Servicegebühr von maximal 5% erstattet.

b) Bei Rücktritt/Storno ab dem 18.07.2023 00:00 erfolgt keine Erstattung.

6.2. Wenn der angemeldete Teilnehmer die Veranstaltung nicht besuchen kann, hat der Teilnehmer bis zum 22.07.2023 die Möglichkeit eine Ersatzperson für die Teilnahme schriftlich oder per E-Mail anzugeben.

7. Leistungen

7.1. Der Umfang der vertraglichen Leistung im Rahmen der Veranstaltung ergibt sich aus den Informationsunterlagen den Angaben auf der Veranstaltungswebseite, gegebenenfalls vorhandenen Anmeldeformularen und der Teilnahmebestätigung des Veranstalters. Bei Widersprüchen und in jedem Fall ist die Leistungsbeschreibung in der Buchungsbestätigung ausschlaggebend.

7.2. Werden Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht, hat der Teilnehmer Anspruch auf Abhilfe. Mängel müssen unverzüglich angezeigt werden. Ansprüche auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr aufgrund offensichtlich nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung, sind innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Veranstaltung geltend zu machen.

7.3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, in Ausnahmefällen einen Ersatzreferenten zu bestellen. Über die jeweiligen Änderungen wird der Teilnehmer rechtzeitig informiert.

7.4 Anreise, Übernachtung und Verpflegung sind im Veranstaltungsangebot nicht enthalten, es sei denn, Leistungen dieser Art sind in der Veranstaltungsbeschreibung ausdrücklich aufgeführt. Nimmt ein Vertragspartner ordnungsgemäß angebotene Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, so entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

8. Absage der Veranstaltung

8.1. Aus dringlichen Gründen kann der Veranstalter mit einer angemessenen Frist die Veranstaltung absagen. Dies gilt auch für Rahmen- und Abendprogramme.

8.2. Im Fall der Absage der Veranstaltung erstattet der Veranstalter die geleistete Zahlung innerhalb von 14 Tagen abzüglich der Servicegebühr von maximal 5%. Daneben angefallene Kosten des Teilnehmers werden nicht erstattet.

9. Urheber- und andere Rechte

9.1. Die Vorträge und ausgegebenen Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur für den persönlichen Gebrauch verwendet werden. Nutzungsrechte werden nur durch ausdrückliche schriftliche Nutzungsrechtseinräumung übertragen. Eine Vervielfältigung, Verbreitung, Verarbeitung oder öffentliche Wiedergabe jeglicher Art ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf der schriftlichen Genehmigung des Veranstalters.

10. Bildmaterial/Fotografien

10.1. Sollten keine expliziten Einwände gegenüber dem Veranstalter bezüglich Bild- und/oder Tonaufnahmen seiner Person gemacht werden so willigen die Teilnehmer der Veranstaltung unwiderruflich und unentgeltlich darin ein, dass der Veranstalter berechtigt ist, Bild- und/oder Tonaufnahmen seiner Person, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen, erstellen, vervielfältigen, senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen.

11. Haftung

11.1. Der Veranstalter haftet

  • bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten für Vorsatz und jede Fahrlässigkeit. Der Höhe nach ist die Haftung begrenzt auf die Höhe des Teilnehmerpreises, die Haftung für Folge- und Vermögensschäden (z.B. entgangenen Gewinn) ist ausgeschlossen.

  • im Übrigen nur für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Der Höhe nach ist die Haftung begrenzt auf die Höhe der Auftragssumme, die Haftung für Folge- und Vermögensschäden (z.B. entgangenem Gewinn) ist ausgeschlossen.

11.2. Diese Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht für • Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz;​

  • Ansprüche wegen arglistigen Verhaltens eines Vertragspartners;

  • Ansprüche aus der Haftung für garantierte Beschaffungsmerkmale;

  • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit

11.3. Im Übrigen haften der Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen auch nicht fÜr Störungen gleich welcher Art, die durch Umstände außerhalb ihres Einfluss- bereiches hervorgerufen werden.

11.4. Eine Haftung für Schäden, die bei der An- und Abreise zu den Veranstaltungsorten entstehen, sowie für Verluste und Unfälle ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

11.5. Beim Veranstaltungsgelände können gegen gewisse Gefahren nicht gänzlich abgesichert werden. Unteranderem lose Äste, Treppen ohne GelÄnder, Gefälle ohne Zaun, oder Ähnliches. Der Teilnehmer stimmt der Eigenverantwortung zu, lässt sich beim Betreten des Geländes mit der Umgebung vertraut machen und sorgt für sein eigenes Wohlergehen und seine Sicherheit.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Es findet ausschließlich das Recht der Republik Österreichs unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Gerichtsstand ist Wien.

 

12.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.

12.3. Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters.

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